Muss der Arbeitgeber eine Selbstkündigung des Mitarbeiters zurücknehmen, wenn der Arbeitnehmer das wünscht?

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Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Selbstkündigung eines Mitarbeiters zurückzunehmen, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht. Eine Kündigung ist in der Regel ein einseitiger Rechtsakt, der vom Arbeitnehmer ausgesprochen wird. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er Rücknahme der Kündigung zustimmt oder nicht. In vielen Fällen kann jedoch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, wenn beide Parteien dies wünschen.

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