Darf ein Arbeitgeber in der Schweiz das Passwort zur Firmen-E-Mail erfragen?

Antwort

In der Schweiz hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, Informationen zu verlangen, die für die Ausübung der Arbeit notwendig sind. Allerdings ist das persönliche Passwort zur Firmen-E-Mailadresse in der Regel als vertrauliche Information anzusehen. Der Arbeitgeber sollte stattdessen Zugang zu den E-Mail-Konten über administrative Rechte erhalten, ohne die Passwörter der Mitarbeiter zu verlangen. Es ist wichtig, dass solche Anforderungen im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen und den internen Richtlinien des Unternehmens stehen. Mitarbeiter sollten über die Verwendung ihrer Daten informiert werden, und es sollte eine klare Regelung geben, wie mit Zugangsdaten umgegangen wird. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

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