Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]
In der Schweiz hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, Informationen zu verlangen, die für die Ausübung der Arbeit notwendig sind. Allerdings ist das persönliche Passwort zur Firmen-E-Mailadresse in der Regel als vertrauliche Information anzusehen. Der Arbeitgeber sollte stattdessen Zugang zu den E-Mail-Konten über administrative Rechte erhalten, ohne die Passwörter der Mitarbeiter zu verlangen. Es ist wichtig, dass solche Anforderungen im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen und den internen Richtlinien des Unternehmens stehen. Mitarbeiter sollten über die Verwendung ihrer Daten informiert werden, und es sollte eine klare Regelung geben, wie mit Zugangsdaten umgegangen wird. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.
Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]
Eine Mahnung per E-Mail ist grundsätzlich rechtlich zulässig und wirksam, sofern keine besondere Form (z. B. Schriftform per Brief) gesetzlich vorgeschrieben ist. Im deutschen Recht gibt es... [mehr]