Eine Mahnung per E-Mail ist grundsätzlich rechtlich zulässig und wirksam, sofern keine besondere Form (z. B. Schriftform per Brief) gesetzlich vorgeschrieben ist. Im deutschen Recht gibt es... [mehr]
Ja, E-Mails können technisch auf andere E-Mail-Adressen umgeleitet werden. Das geschieht häufig über sogenannte Weiterleitungsregeln im E-Mail-Programm oder direkt auf dem Mailserver. Viele Unternehmen und Privatpersonen nutzen diese Funktion, um E-Mails an eine zentrale Adresse zu bündeln oder bei Abwesenheit weiterzuleiten. Ob eine solche Umleitung „rechtskräftig“ ist, hängt vom Kontext ab: **1. Technische Umleitung:** Die technische Weiterleitung ist grundsätzlich möglich und üblich. Sie ändert aber nichts an der rechtlichen Situation der E-Mail selbst. **2. Rechtliche Wirksamkeit:** Für die rechtliche Wirksamkeit von E-Mails (z. B. bei Kündigungen, Fristen, Verträgen) ist entscheidend, dass die E-Mail den Empfänger erreicht, der im Vertrag oder in der Kommunikation vorgesehen ist. Wird eine E-Mail automatisch weitergeleitet, gilt sie in der Regel als zugegangen, sobald sie im Machtbereich des vorgesehenen Empfängers ist (z. B. im Postfach der angegebenen Adresse). Wenn du also eine E-Mail an eine bestimmte Adresse schickst und diese wird intern weitergeleitet, gilt sie trotzdem als an die ursprüngliche Adresse zugestellt. **3. Datenschutz und Vertraulichkeit:** Bei der Weiterleitung von E-Mails – insbesondere im geschäftlichen Umfeld – müssen Datenschutz und Vertraulichkeit beachtet werden. Es dürfen keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten unbefugt an Dritte weitergeleitet werden. **Fazit:** Die technische Umleitung ist möglich. Für die rechtliche Wirksamkeit zählt, dass die E-Mail an die vorgesehene Adresse gesendet wurde und dort zugegangen ist. Die Weiterleitung ändert daran nichts, solange keine besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Weitere Informationen findest du z. B. bei [datenschutz.org](https://www.datenschutz.org/e-mail-weiterleitung/) oder [IHK](https://www.ihk.de/).
Eine Mahnung per E-Mail ist grundsätzlich rechtlich zulässig und wirksam, sofern keine besondere Form (z. B. Schriftform per Brief) gesetzlich vorgeschrieben ist. Im deutschen Recht gibt es... [mehr]