Kann ein Arbeitgeber, der die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie in einem Aushang angekündigt hat, diese nicht auszahlen?

Antwort

Ja, ein Arbeitgeber kann die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie, die in einem Aushang angekündigt wurde, unter bestimmten Umständen zurückziehen. Wenn die Prämie nicht vertraglich zugesichert ist oder wenn im Aushang keine verbindlichen Zusagen gemacht wurden, könnte der Arbeitgeber die Auszahlung unter bestimmten Bedingungen ablehnen. Es ist jedoch ratsam, die genauen Formulierungen im Aushang sowie die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

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