Ein eigenes neues „Gesetz ab dem ersten Tag“ gibt es nicht: In Deutschland darf der Arbeitgeber die Krankschreibung schon lange ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Standardmäß...
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem Mitarbeiter eine Bildschirmbrille zu bezahlen?
Antwort vomJa — **unter bestimmten Voraussetzungen** kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, die Kosten für eine spezielle **Bildschirmarbeitsplatzbrille** zu übernehmen. In Deutschland gilt grundsätzlich: - Beschäftigte mit Bildschirmarbeitsplatz haben Anspruch auf eine **augenärztliche oder fachkundige Untersuchung**, wenn das für die Arbeit relevant ist. - Ergibt diese Untersuchung, dass eine **normale Brille nicht ausreicht** und eine **spezielle Bildschirmbrille erforderlich** ist, muss der Arbeitgeber die **erforderlichen Kosten** übernehmen. - **Normale Alltags- oder Lesebrillen** muss der Arbeitgeber in der Regel **nicht** bezahlen. Rechtsgrundlage ist vor allem die **Bildschirmarbeitsverordnung bzw. heute die ArbMedVV in Verbindung mit Arbeitsschutzrecht**. Kurz gesagt: **Ja, aber nur dann, wenn eine spezielle Bildschirmbrille medizinisch/fachlich notwendig ist und für die Bildschirmarbeit gebraucht wird.** Mehr dazu bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und in der ArbMedVV: https://www.dguv.de https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/ Wichtig: Der Arbeitgeber muss meist **nicht jede beliebige Fassung oder Sonderausstattung** zahlen, sondern nur eine **angemessene notwendige Versorgung**.