In der Schweiz solltest du dich bei Verdacht auf Onlinebetrug an die örtliche Kantonspolizei wenden. Du kannst entweder direkt bei der Polizeistelle in deinem Wohnkanton Anzeige erstatten oder di... [mehr]
In der Schweiz hat der Arbeitgeber grundsätzlich kein Recht, den Arbeitnehmer ohne Weiter zu Hause zu besuchen oder ständig anzurufen, wenn dieser krank ist. Das Recht auf Privatsphäre und der Schutz der persönlichen Integrität des Arbeitnehmers sind wichtige Grundsätze, die auch während einer Krankheitsphase gelten. Allerdings hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überprüfen. Dies kann er in der Regel durch die Vorlage eines ärztlichen Attests tun. In Ausnahmefällen und bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann der Arbeitgeber auch weitere Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Beauftragung eines Vertrauensarztes. Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen verhältnismäßig und respektvoll durchgeführt werden, um die Rechte des Arbeitnehmers nicht zu verletzen.
In der Schweiz solltest du dich bei Verdacht auf Onlinebetrug an die örtliche Kantonspolizei wenden. Du kannst entweder direkt bei der Polizeistelle in deinem Wohnkanton Anzeige erstatten oder di... [mehr]
In der Schweiz gilt in der Begegnungszone eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Bussen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Begegnungszone sind wie folgt gestaffelt (Stand... [mehr]