Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]
In der Schweiz hat der Arbeitgeber grundsätzlich kein Recht, den Arbeitnehmer ohne Weiter zu Hause zu besuchen oder ständig anzurufen, wenn dieser krank ist. Das Recht auf Privatsphäre und der Schutz der persönlichen Integrität des Arbeitnehmers sind wichtige Grundsätze, die auch während einer Krankheitsphase gelten. Allerdings hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überprüfen. Dies kann er in der Regel durch die Vorlage eines ärztlichen Attests tun. In Ausnahmefällen und bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann der Arbeitgeber auch weitere Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Beauftragung eines Vertrauensarztes. Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen verhältnismäßig und respektvoll durchgeführt werden, um die Rechte des Arbeitnehmers nicht zu verletzen.
Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]