In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
Ja, du kannst im laufenden Verfahren den Anwalt wechseln, auch wenn du Prozesskostenhilfe erhältst. Allerdings musst du den Wechsel dem Gericht mitteilen und sicherstellen, dass der neue Anwalt ebenfalls für die Prozesskostenhilfe zugelassen ist. Es kann auch erforderlich sein, dass du einen Antrag auf Übernahme der Kosten für den neuen Anwalt stellst. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.
In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) sind „Betriebsausgaben“ die Aufwendungen, die bei der Ermittlung des Einkommens einer selbstständig tätigen oder gew... [mehr]