Wie hoch ist der Anteil eines Einzelnen in einer Erbengemeinschaft mit drei Personen?

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In einer Erbengemeinschaft mit drei Personen hat jeder Erbe grundsätzlich einen gleich großen Anteil am Erbe, sofern keine anderen Vereinbarungen oder testamentarischen Regelungen getroffen wurden. Das bedeutet, dass jeder Erbe einen Anteil von 1/3 des Erbes erhält. Wenn jedoch bestimmte Bedingungen oder unterschiedliche Erbanteile festgelegt sind, kann sich der Anteil des Einzelnen entsprechend ändern.

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