Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
In der Klausur zur Akzessorietätstheorie werden die Ansprüche in der Regel in folgender Reihenfolge geprüft: 1. **Ansprüche gegen die Gesellschaft**: Zunächst wird der Anspruch gegen die Gesellschaft selbst geprüft. Hierbei wird untersucht, ob die Gesellschaft als juristische Person für die Verbindlichkeiten haftet und ob die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch erfüllt sind. 2. **Ansprüche gegen die Gesellschafter**: Anschließend wird der Anspruch gegen die Gesellschafter geprüft. Hierbei ist zu beachten, dass die Gesellschafter nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei einer Haftung nach § 128 HGB bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder bei einer GmbH unter bestimmten Umständen) haften können. Diese Reihenfolge ist wichtig, da die Haftung der Gesellschafter in der Regel von der Haftung der Gesellschaft abhängt. Wenn die Gesellschaft nicht haftet, kann auch kein Anspruch gegen die Gesellschafter bestehen.
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es eine Ausschlussfrist, die besagt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Fr... [mehr]