Die Akzessorietätstheorie ist ein Konzept aus dem deutschen Zivilrecht, das sich mit der Beziehung zwischen Haupt- und Nebenverpflichtungen befasst. Sie besagt, dass eine Nebenverpflichtung (z.B.... [mehr]
Die Akzessorietätstheorie ist ein Konzept aus dem deutschen Zivilrecht, das sich mit der Beziehung zwischen Haupt- und Nebenverpflichtungen befasst. Sie besagt, dass eine Nebenverpflichtung (z.B.... [mehr]
In der Klausur zur Akzessorietätstheorie werden die Ansprüche in der Regel in folgender Reihenfolge geprüft: 1. **Ansprüche gegen die Gesellschaft**: Zunächst wird der Anspru... [mehr]