Was ist der Anfechtungsgrund, wenn ich aufgrund des BGB angelogen werde?

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Der Anfechtungsgrund, wenn du angelogen wirst, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 123 Abs. 1 geregelt. Dieser Paragraph behandelt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Wenn jemand dich durch Täuschung dazu bringt, eine Willenserklärung abzugeben, kannst du diese Erklärung anfechten. Hier der relevante Text aus dem BGB: "§ 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten." Weitere Informationen findest du im BGB: [§ 123 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html).

Kategorie: Recht Tags: Anfechtung Täuschung BGB

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