Nein. Vertreter eines Bezirksamts dürfen in ihrer Amtstätigkeit nicht bewusst die Unwahrheit sagen. Tun sie es trotzdem, ist das rechtswidrig und kann je nach Fall verwaltungsrechtliche, dis...
Ist es arglistige Täuschung, wenn ein Verkäufer in den Versandbedingungen eine Rücknahmegarantie angibt, sie später aber nicht gewährt?
Antwort vom**Ja – das *kann* arglistige Täuschung sein, aber nicht schon deshalb, weil der Verkäufer die Rücknahme später verweigert. Entscheidend ist, ob die Rücknahmegarantie schon beim Vertragsschluss bewusst falsch versprochen wurde und du gerade deshalb gekauft hast.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html)) ## Worauf es rechtlich ankommt Eine „Rücknahmegarantie“ ist in Deutschland grundsätzlich kein bloßes Werbegerede, sondern kann ein bindendes freiwilliges Leistungsversprechen des Verkäufers sein, wenn sie in den Vertragsunterlagen, AGB oder Versandbedingungen steht. Händler sind an solche zugesagten Rückgabe- oder Umtauschrechte gebunden. ([ihk.de](https://www.ihk.de/fulda/standortpolitik/handel-dienstleistungen/rueckgaberecht-6656714)) Arglistige Täuschung nach § 123 BGB liegt aber erst dann nahe, wenn der Verkäufer die Rücknahmegarantie angegeben hat, obwohl er sie in Wahrheit gar nicht gewähren wollte oder wusste, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, und dich dadurch zum Kauf veranlasst hat. Genau das meint das Gesetz mit einer Täuschung, die zur Abgabe der Willenserklärung bestimmt hat. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html)) Der wichtige Unterschied ist also: **Vertragsbruch ist nicht automatisch Arglist.** Wenn der Händler die Rücknahme nur später zu Unrecht verweigert, ist das zunächst vor allem eine Nichterfüllung eines zugesagten Rechts. Arglist wird es erst, wenn die Täuschungsabsicht schon vorher bestand. ## Was das praktisch für dich bedeutet Wenn die Rücknahmegarantie klar in den Versandbedingungen stand, hast du oft schon ohne den schweren Vorwurf der Arglist gute Karten: Du kannst dich auf die zugesagte Rücknahme berufen und Erfüllung verlangen. Das ist meist der direktere und stärkere Weg als sofort mit „arglistiger Täuschung“ zu argumentieren. ([ihk.de](https://www.ihk.de/fulda/standortpolitik/handel-dienstleistungen/rueckgaberecht-6656714)) Arglist ist in der Praxis schwerer zu beweisen. Du müsstest Indizien haben, etwa: - die Garantie stand werbend im Shop, aber intern lehnt der Verkäufer Rücknahmen generell ab, - mehrere Kunden berichten dasselbe, - der Verkäufer ändert die Bedingungen erst nach dem Kauf, - oder er beruft sich auf Ausschlüsse, die vorher nirgends genannt waren. ## Der häufige Denkfehler Viele setzen „falsche Angabe“ mit „arglistiger Täuschung“ gleich. Das ist zu kurz. Rechtlich braucht Arglist mehr als nur ein späteres Nein: nämlich ein bewusst irreführendes Verhalten beim Vertragsschluss. Fehlt dieser Nachweis, bleibt es meist bei einem Anspruch aus dem Vertrag, eventuell ergänzt durch wettbewerbsrechtlich problematische Werbung. ## Klare Einordnung Wenn die Rücknahmegarantie dokumentiert ist und der Verkäufer sie ohne tragfähigen Grund verweigert, spricht **mindestens** viel für einen bindenden Vertragsinhalt. Für **arglistige Täuschung** reicht das **allein** noch nicht; dafür brauchst du Anhaltspunkte, dass das Versprechen von Anfang an nicht ehrlich gemeint war. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html))