Dürfen Vertreter eines Bezirksamts in Ausübung ihrer Tätigkeit lügen?
Antwort vom**Nein. Vertreter eines Bezirksamts dürfen in ihrer Amtstätigkeit nicht bewusst die Unwahrheit sagen. Tun sie es trotzdem, ist das rechtswidrig und kann je nach Fall verwaltungsrechtliche, disziplinarische und bei besonders gravierenden Fällen auch strafrechtliche Folgen haben.** ([berlin.de](https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1240527.php)) ## Entscheidend ist der Unterschied zwischen Irrtum und Lüge Ein Bezirksamt oder ein Bezirksstadtrat ist an Recht und Gesetz gebunden. Das bedeutet praktisch: falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht einfach „politische Zuspitzung“, wenn sie in amtlicher Funktion erfolgen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat ausdrücklich klargestellt, dass ein Bezirksstadtrat in Ausübung seines Amtes nur Wahres sagen und nicht unsachlich auftreten darf. ([berlin.de](https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1240527.php)) Etwas anderes ist ein bloßer Irrtum. Wenn ein Mitarbeiter wegen unvollständiger Aktenlage oder eines Versehens etwas Falsches sagt, ist das nicht automatisch eine „Lüge“. Eine Lüge setzt vorsätzliche Täuschung voraus. Für dich ist der praktische Punkt aber wichtiger: Auch eine fahrlässig falsche behördliche Auskunft kann rechtswidrig sein und Ansprüche oder Rechtsmittel auslösen. ([berlin.de](https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1240527.php)) ## Was daraus konkret folgt Wenn ein Vertreter des Bezirksamts dich bewusst falsch informiert, musst du das nicht hinnehmen. Je nach Situation kommen in Betracht: - Widerspruch oder Klage gegen einen belastenden Bescheid - Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde - Beschwerde bei der zuständigen Bezirksaufsicht bzw. Senatsverwaltung in Berlin - in Schadensfällen ein Amtshaftungsanspruch gegen den Staat, nicht gegen den einzelnen Mitarbeiter persönlich ([berlin.de](https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/verfassungs-und-verwaltungsrecht/berliner-bezirke/bezirksaufsicht-und-eingriffsrecht/artikel.29995.php)) Wichtig ist dabei ein häufiger Irrtum: Nicht jede falsche Aussage macht einen Bescheid automatisch unwirksam. Wenn aber die Falschaussage für die Entscheidung, dein Verhalten oder einen eingetretenen Schaden ursächlich war, wird sie rechtlich relevant. Genau dort liegt meist der Hebel. ([berlin.de](https://www.berlin.de/buerger-polizeibeauftragter/ombudsstelle/formal-decisions-cautions-appeals-and-deadlines-1394177.en.php)) ## Besonders wichtig bei öffentlichen Äußerungen Gerade wenn Bezirksamtsvertreter öffentlich über Bürger, Unternehmen oder Vereine sprechen, gelten strenge Maßstäbe. Der Staat darf seine Autorität nicht nutzen, um mit unzutreffenden Behauptungen Druck aufzubauen oder jemanden öffentlich herabzusetzen. Das ist mehr als „unhöflich“: Es kann gerichtlich untersagt werden. ([berlin.de](https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1240527.php)) ## Klare Einordnung Die kurze Antwort lautet also: **Nein, lügen dürfen sie nicht.** Erlaubt ist nur rechtmäßiges, sachliches und wahrheitsgemäßes Verwaltungshandeln. Wenn ein Bezirksamt bewusst täuscht, ist das kein normaler Teil der Amtsausübung, sondern ein Rechtsverstoß. ([berlin.de](https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/verfassungs-und-verwaltungsrecht/berliner-bezirke/bezirksaufsicht-und-eingriffsrecht/artikel.29995.php))