Gibt es einen alternativen Begriff für "betrieblichen Übung" im Arbeitsrecht?

Antwort

Ja, im Arbeitsrecht wird der Begriff "betriebliche Übung" manchmal auch als "betriebliche Gepflogenheit" oder "betriebliche Praxis" bezeichnet. Diese Begriffe beziehen sich auf die regelmäßige und wiederholte Gewährung von bestimmten Leistungen durch den Arbeitgeber, die im Laufe der Zeit eine rechtliche Bindung für zukünftige Leistungen schaffen können.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Kann eine Gesamtzusage befristet werden?

Ja, eine Gesamtzusage kann zeitlich befristet werden. In vielen Fällen – etwa bei Fördermitteln, Stipendien, Bauvorhaben oder anderen Genehmigungen – ist es üblich, dass ein... [mehr]