Gibt es einen alternativen Begriff für "betrieblichen Übung" im Arbeitsrecht?

Antwort

Ja, im Arbeitsrecht wird der Begriff "betriebliche Übung" manchmal auch als "betriebliche Gepflogenheit" oder "betriebliche Praxis" bezeichnet. Diese Begriffe beziehen sich auf die regelmäßige und wiederholte Gewährung von bestimmten Leistungen durch den Arbeitgeber, die im Laufe der Zeit eine rechtliche Bindung für zukünftige Leistungen schaffen können.

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