Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Deutschland umfasst die §§ 1 bis 240 und bildet die Grundlage für das gesamte Zivilrecht. Er enthält grundlegende Regelungen und Definitionen, die für alle weiteren Teile des BGB und andere Gesetze von Bedeutung sind. Zu den wichtigsten Themen des Allgemeinen Teils gehören: 1. **Personenrecht**: Regelungen über natürliche und juristische Personen, Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Wohnsitz. 2. **Rechtsgeschäfte**: Definitionen und Regelungen zu Willenserklärungen, Verträgen, Formvorschriften und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. 3. **Vertretung und Vollmacht**: Bestimmungen über die Vertretung durch Dritte und die Erteilung von Vollmachten. 4. **Fristen und Termine**: Vorschriften zur Berechnung von Fristen und Terminen. 5. **Verjährung**: Regelungen zur Verjährung von Ansprüchen. Der Allgemeine Teil dient als Basis und wird in den speziellen Teilen des BGB, wie dem Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht, angewendet.
Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist...
Die Machtbereichstheorie nach § 130 Abs. 1 BGB ist wichtig für das Verständnis, wann eine Willenserklärung (z. B. ein Angebot oder eine Kündigung) im Zivilrecht als „zug...