Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO) enthalten zahlreiche Fristen, die in verschiedenen Kontexten relevant sind. Hier sind einige wichtige Fristen aus beiden Gesetzestexten mit einer kurzen Erklärung: ### BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 1. **§ 195 BGB - Regelverjährungsfrist**: - Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangt hat. 2. **§ 199 BGB - Beginn der Verjährung**: - Hier wird geregelt, wann die Verjährung beginnt. Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist. 3. **§ 204 BGB - Hemmung der Verjährung**: - Die Verjährung kann unter bestimmten Umständen gehemmt werden, z.B. wenn der Gläubiger seine Ansprüche gerichtlich geltend macht. ### ZPO (Zivilprozessordnung) 1. **§ 167 ZPO - Fristverlängerung**: - Wenn eine Frist versäumt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung beantragt werden. 2. **§ 222 ZPO - Versäumte Fristen**: - Hier wird geregelt, was passiert, wenn eine Frist versäumt wird. In der Regel führt dies zur Unzulässigkeit des Antrags oder der Klage. 3. **§ 233 ZPO - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand**: - Wenn eine Frist versäumt wurde, kann unter bestimmten Bedingungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, um die Frist wieder in Kraft zu setzen. Diese Fristen sind nur ein kleiner Teil der Regelungen im BGB und ZPO. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände und den Kontext zu berücksichtigen, in dem diese Fristen gelten. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
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