Ja, das Aktenzeichen sC-654/2 bezieht sich auf den Fall "Inteligo Media" vor dem polnischen Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy). In diesem Fall ging es um Fragen zur Verantwortlichkeit von... [mehr]
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich regelmäßig mit Fragen zur Medienfreiheit, insbesondere im Zusammenhang mit der Auslegung der EU-Grundrechtecharta und der Medienregulierung in den Mitgliedstaaten. Hier sind einige der aktuelleren und relevanten Urteile und Verfahren (Stand: Juni 2024): 1. **Rechtssache C-401/19 – Polen gegen Europäisches Parlament und Rat (Uploadfilter/Urheberrecht)** - Urteil vom 26. April 2022: Der EuGH bestätigte die Rechtmäßigkeit der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie, insbesondere der Verpflichtung von Plattformen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu filtern. Gleichzeitig betonte der EuGH, dass diese Maßnahmen die Meinungs- und Medienfreiheit nicht unverhältnismäßig einschränken dürfen. [Urteil im Volltext](https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=258363&doclang=DE) 2. **Rechtssache C-376/22 – Magyar Jeti Zrt. (Ungarn, Medienfreiheit und Verleumdung)** - Urteil vom 15. Februar 2024: Der EuGH entschied, dass nationale Gerichte bei der Verhängung von Sanktionen gegen Medienunternehmen wegen Verlinkung auf angeblich verleumderische Inhalte die Medienfreiheit und die Rolle der Medien als "Wachhund" besonders berücksichtigen müssen. [Pressemitteilung zum Urteil](https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-02/cp240027de.pdf) 3. **Rechtssache C-18/18 – Glawischnig-Piesczek/Facebook (Entfernung von Inhalten)** - Urteil vom 3. Oktober 2019: Der EuGH entschied, dass Plattformen wie Facebook verpflichtet werden können, rechtswidrige Inhalte weltweit zu entfernen, sofern dies verhältnismäßig ist. Dies betrifft auch Medieninhalte und hat Auswirkungen auf die Medienfreiheit. [Urteil im Volltext](https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=218621&doclang=DE) 4. **Rechtssache C-719/20 – TV2/Dänemark (Staatliche Beihilfen für Medien)** - Urteil vom 14. September 2023: Der EuGH bestätigte, dass staatliche Beihilfen für öffentlich-rechtliche Medien zulässig sind, solange sie mit dem Binnenmarkt vereinbar und verhältnismäßig sind. [Urteil im Volltext](https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=277013&doclang=DE) Diese Urteile zeigen, dass der EuGH die Medienfreiheit als zentrales Grundrecht anerkennt, aber auch deren Abwägung mit anderen Rechten und Interessen (z.B. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, staatliche Beihilfen) betont. Für aktuelle und zukünftige Verfahren empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die [Pressemitteilungen des EuGH](https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799/de/).
Ja, das Aktenzeichen sC-654/2 bezieht sich auf den Fall "Inteligo Media" vor dem polnischen Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy). In diesem Fall ging es um Fragen zur Verantwortlichkeit von... [mehr]
Das EuGH-Urteil vom 13.11.2025 in der Rechtssache C-654/23 betrifft die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einwilligung für den Versand von Newslettern im Zusammenhang mit der Registrier... [mehr]
Mitgliedsländer der EU können Amtsmissbrauch oder Pflichtverletzungen der Europäischen Kommission vor dem **Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)** einklagen. Genauer gesagt ha... [mehr]