Ab wann schützt das AGG vor Benachteiligungen?

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland schützt vor Benachteiligungen ab dem Zeitpunkt der Stellenausschreibung und während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses, einschließlich des Bewerbungsverfahrens, der Einstellung, der Arbeitsbedingungen, der Beförderung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das AGG gilt auch für den Zugang zu beruflicher Bildung und den beruflichen Aufstieg. Es schützt vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.