Ungleichbehandlungen im Stellenbesetzungsverfahren können gemäß den §§ 5 und 8 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in bestimmten Fällen erlaubt sein. Die bei... [mehr]
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland schützt vor Benachteiligungen ab dem Zeitpunkt der Stellenausschreibung und während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses, einschließlich des Bewerbungsverfahrens, der Einstellung, der Arbeitsbedingungen, der Beförderung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das AGG gilt auch für den Zugang zu beruflicher Bildung und den beruflichen Aufstieg. Es schützt vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.
Ungleichbehandlungen im Stellenbesetzungsverfahren können gemäß den §§ 5 und 8 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in bestimmten Fällen erlaubt sein. Die bei... [mehr]
Die Istanbul-Konvention, offiziell bekannt als das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, umfasst mehrere zentrale... [mehr]
Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.
Die BRK steht für die "Berliner Erklärung zur Künstlichen Intelligenz" und ist ein Dokument, das Prinzipien und Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit Kü... [mehr]