Die Adressaten von Bußgeldern im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind in erster Linie Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Diese können sowohl private Unternehmen als auch öffentliche Stellen sein. Die Bußgelder werden von den zuständigen Datenschutzbehörden verhängt, wenn Verstöße gegen die DSGVO festgestellt werden. Im Bereich des Kartellrechts sind die Adressaten ebenfalls Unternehmen, die gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, beispielsweise durch Preisabsprachen oder Marktmissbrauch. Hier sind die Wettbewerbsbehörden zuständig, die Bußgelder gegen die betroffenen Unternehmen verhängen können. In beiden Fällen können auch natürliche Personen, wie Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden.