Haben Adoptiveltern dasselbe Erbrecht wie leibliche Eltern bei Adoption vor dem 1.1.1977?

Antwort

Ja, Adoptiveltern haben in Deutschland das gleiche Erbrecht wie leibliche Eltern, wenn die Adoption vor dem 1. Januar 1977 erfolgt ist. Vor diesem Datum galt das Erbrecht der Adoptiveltern nicht in vollem Umfang, da die rechtlichen Regelungen zur Adoption und zum Erbrecht sich seitdem geändert haben. Nach dem 1. Januar 1977 wurde das Erbrecht für Adoptivkinder und deren Adoptiveltern jedoch gleichgestellt, sodass sie die gleichen Rechte und Pflichten wie leibliche Kinder und Eltern haben.

Kategorie: Recht Tags: Adoption Erbrecht Eltern
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