Abkommen bedürfen in Deutschland einer notariellen Beurkundung, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Hier sind einige Beispiele: 1. **Immobilienkaufverträge**: Kaufverträge über Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen müssen notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). 2. **Eheverträge**: Vereinbarungen zwischen Ehepartnern über den Güterstand, den Versorgungsausgleich oder den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB). 3. **Erbverträge und Testamente**: Erbverträge und bestimmte Testamente müssen notariell beurkundet werden (§ 2276 BGB). 4. **Gründung von Kapitalgesellschaften**: Die Gründung von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erfordert eine notarielle Beurkundung (§ 23 AktG, § 2 GmbHG). Die notarielle Beurkundung dient dazu, die Parteien über die rechtlichen Konsequenzen des Abkommens zu informieren und die Echtheit und den Inhalt des Dokuments zu bestätigen.