Darf eine Behörde ein abgeschlepptes Auto verkaufen, wenn kein Halter mehr existiert?

Antwort

Ja, eine Behörde darf ein abgeschlepptes Auto verkaufen, wenn der Halter nicht mehr ermittelt werden kann. In Deutschland regelt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die jeweiligen Landesgesetze den Umgang mit aufgefundenen Fahrzeugen. Wenn ein Fahrzeug länger als eine bestimmte Frist (in der Regel sechs Monate) nicht abgeholt wird und der Halter nicht ermittelt werden kann, kann die Behörde das Fahrzeug versteigern oder verkaufen. Vor dem Verkauf müssen jedoch in der Regel bestimmte rechtliche Schritte eingehalten werden, wie die Bekanntmachung des Verkaufs und die Einhaltung von Fristen.

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