Bei einer Übernahme eines Fahrrads nach Ablauf des JobRad-Leasings gehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche in der Regel **nicht** automatisch auf den Leasingnehmer über. W&... [mehr]
Die Gewährleistung für ein zugekauftes Gerät beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt der Lieferung des Geräts an den Käufer. Wenn du als Hersteller das Gerät in ein Fahrzeug einbaust, bleibt die Gewährleistung des Herstellers des Geräts bestehen, solange die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Waren in der Regel zwei Jahre. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen des Kaufvertrags und die Garantiebedingungen des Herstellers zu prüfen, da diese von den gesetzlichen Regelungen abweichen können.
Bei einer Übernahme eines Fahrrads nach Ablauf des JobRad-Leasings gehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche in der Regel **nicht** automatisch auf den Leasingnehmer über. W&... [mehr]