Welche Aufbewahrungsvorgaben für Rechnungen?

Antwort

In Deutschland müssen Rechnungen gemäß § 147 der Abgabenordnung (AO) und § 14b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufbewahrt werden. Die wichtigsten Aufbewahrungsvorgaben sind: 1. **Aufbewahrungsfrist**: Rechnungen für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. 2. **Form der Aufbewahrung**: Rechnungen können in Papierform oder elektronisch aufbewahrt werden. Bei elektronischer Aufbewahrung müssen die Daten jedoch jederzeit lesbar und unveränderbar sein. 3. **Zugänglichkeit**: Die aufbewahrten Rechnungen müssen jederzeit zugänglich sein, sodass sie bei Bedarf schnell und einfach eingesehen werden können. 4. **Ordnungsgemäße Ablage**: Die Rechnungen sollten so abgelegt werden, dass sie leicht auffindbar sind, beispielsweise nach Datum oder Rechnungsnummer. Es ist wichtig, diese Vorgaben einzuhalten, um rechtlichen Problemen und möglichen Strafen bei einer Steuerprüfung vorzubeugen.

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