Die Sitzverteilung nach Zweitstimmen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Bundestagswahl und basiert auf dem Verhältniswahlrecht. Hier sind die wesentlichen: 1. **Zweitstimmen**: Wähler geben ihre Stimme für eine Partei ab. Diese Stimmen entscheiden über die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält. 2. **Ermittlung der Sitze**: Zunächst wird die Gesamtzahl der Zweitstimmen ermittelt. Die Sitze im Bundestag werden proportional zu den erhaltenen Zweitstimmen verteilt. Für die Berechnung wird die Anzahl der gültigen Zweitstimmen durch die Anzahl der Sitze im Bundestag (aktuell 736) geteilt, um den sogenannten Stimmenwert zu ermitteln. 3. **Verteilung der Sitze**: Jede Partei erhält dann eine Anzahl von Sitzen, die dem Verhältnis ihrer Zweitstimmen entspricht. Dabei wird auf volle Sitze gerundet, und es können Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen. 4. **Überhangmandate**: Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate (Erststimmen) gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würden, erhält sie Überhangmandate. Diese erhöhen die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag. 5. **Ausgleichsmandate**: Um das Verhältnis der Sitze im Bundestag wieder herzustellen, werden Ausgleichsmandate an andere Parteien vergeben, die nicht so viele Überhangmandate haben. Dies sorgt dafür, dass das Verhältnis der Zweitstimmen auch in der Sitzverteilung abgebildet wird. Durch dieses System wird versucht, eine faire und proportionale Vertretung der Wählerstimmen im Bundestag zu gewährleisten.