Wer darf in der Schweiz nicht abstimmen?

Antwort

In der Schweiz dürfen bestimmte Personengruppen nicht an Abstimmungen teilnehmen. Dazu gehören: 1. **Personen unter 18 Jahren**: Das Mindestalter für die Stimmfähigkeit liegt bei 18 Jahren. 2. **Entmündigte Personen**: Personen, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung als urteilsunfähig gelten, dürfen nicht abstimmen. 3. **Ausländer**: In der Regel haben nur Schweizer Bürger das Recht, an nationalen und kantonalen Abstimmungen teilzunehmen. In einigen Gemeinden dürfen jedoch auch Ausländer an kommunalen Abstimmungen teilnehmen, wenn sie dort wohnen. Diese Regelungen können je nach Kanton variieren, insbesondere hinsichtlich der kommunalen Abstimmungen.

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