Auf die Tagesordnung einer Stadtverordnetenversammlung gehören alle Themen und Punkte, die während der Sitzung offiziell beraten und beschlossen werden sollen. Typische Bestandteile sind: 1... [mehr]
Bei einer Stadtverordnetenversammlung gehören grundsätzlich nur Themen auf die Tagesordnung, die in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fallen und die ordnungsgemäß angemeldet wurden. Nicht auf die Tagesordnung gehören insbesondere: 1. **Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fallen** Dazu zählen Themen, die ausschließlich in den Aufgabenbereich des Bürgermeisters, der Verwaltung oder anderer Gremien fallen. 2. **Privatangelegenheiten oder persönliche Belange einzelner Personen** Persönliche Streitigkeiten, private Anliegen oder Themen, die keine öffentliche Relevanz haben, sind nicht zulässig. 3. **Anträge, die gegen geltendes Recht verstoßen** Themen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Gemeindeordnung verstoßen, dürfen nicht behandelt werden. 4. **Bereits entschiedene Angelegenheiten, sofern keine neuen Tatsachen vorliegen** Wiederholte Anträge ohne neue Sachlage können von der Tagesordnung ausgeschlossen werden. 5. **Dringlichkeitsanträge ohne ausreichende Begründung** Anträge, die als dringlich eingereicht werden, aber keine Dringlichkeit erkennen lassen, können abgelehnt werden. Die genaue Ausgestaltung kann je nach Bundesland und Gemeindeordnung variieren. Grundlage ist in der Regel die jeweilige Kommunalverfassung oder Gemeindeordnung, z.B. [Hessische Gemeindeordnung (HGO)](https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHES2018V1P58). Zusammengefasst: Alles, was nicht in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fällt, privat oder rechtswidrig ist, gehört nicht auf die Tagesordnung.
Auf die Tagesordnung einer Stadtverordnetenversammlung gehören alle Themen und Punkte, die während der Sitzung offiziell beraten und beschlossen werden sollen. Typische Bestandteile sind: 1... [mehr]