In Deutschland entscheidet grundsätzlich der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, wer Minister oder Ministerin in der Bundesregierung wird. Nach der Ernennung des Kanzlers durch den Bundespr&a... [mehr]
In Deutschland sieht das Grundgesetz vor, dass der Bundespräsident den Bundeskanzler ernennt. Sollte der Bundespräsident sich weigern, den vom Bundestag gewählten Kanzler zu ernennen, würde dies eine schwere Verfassungskrise auslösen. Das Grundgesetz sieht jedoch keine explizite Regelung für den Fall vor, dass der Bundespräsident die Ernennung verweigert. In der Praxis wird erwartet, dass der Bundespräsident die Entscheidung des Bundestages respektiert und den gewählten Kanzler ernennt. Eine Weigerung könnte zu einer politischen und rechtlichen Auseinandersetzung führen, die möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden müsste.
In Deutschland entscheidet grundsätzlich der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, wer Minister oder Ministerin in der Bundesregierung wird. Nach der Ernennung des Kanzlers durch den Bundespr&a... [mehr]
**a) Volksentscheide** **Pro-Argumente:** 1. **Stärkung der Demokratie:** Volksentscheide ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, direkt an politischen Entscheidungen teilzun... [mehr]
Nein, Nationalratspräsidenten in Österreich werden nicht vom Bundespräsidenten „angelegt“. Die Präsidentinnen und Präsidenten des Nationalrats werden von den Abgeo... [mehr]