In Deutschland sieht das Grundgesetz vor, dass der Bundespräsident den Bundeskanzler ernennt. Sollte der Bundespräsident sich weigern, den vom Bundestag gewählten Kanzler zu ernennen, würde dies eine schwere Verfassungskrise auslösen. Das Grundgesetz sieht jedoch keine explizite Regelung für den Fall vor, dass der Bundespräsident die Ernennung verweigert. In der Praxis wird erwartet, dass der Bundespräsident die Entscheidung des Bundestages respektiert und den gewählten Kanzler ernennt. Eine Weigerung könnte zu einer politischen und rechtlichen Auseinandersetzung führen, die möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden müsste.