Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für häusliche Krankenpflege grundsätzlich nicht, da dies in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fällt. Allerdi... [mehr]
Gartenhilfe kann in der Regel **nicht direkt über die Pflegeversicherung abgerechnet** werden. Die Pflegeversicherung übernimmt grundsätzlich nur Kosten für Leistungen, die unmittelbar mit der Pflege und Unterstützung im Alltag zusammenhängen, wie z.B. Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. **Ausnahme:** In bestimmten Fällen kann eine Gartenhilfe als haushaltsnahe Dienstleistung im Rahmen des sogenannten **Entlastungsbetrags** (§ 45b SGB XI) abgerechnet werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich 125 € Entlastungsbetrag, der für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. **Voraussetzungen:** - Die Gartenhilfe muss von einem **anerkannten Dienstleister** erbracht werden, der von der jeweiligen Pflegekasse oder dem Bundesland zugelassen ist. - Es dürfen nur **einfache Tätigkeiten** wie Rasenmähen, Laubfegen oder Unkrautjäten abgerechnet werden – keine aufwendigen Gartenarbeiten oder Baumfällungen. - Die Rechnung muss auf den Namen der pflegebedürftigen Person ausgestellt sein und die Leistung muss eindeutig als haushaltsnahe Dienstleistung erkennbar sein. **Vorgehen:** 1. Prüfen, ob der Dienstleister von der Pflegekasse anerkannt ist. 2. Dienstleistung in Anspruch nehmen und Rechnung aufbewahren. 3. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und Erstattung aus dem Entlastungsbetrag beantragen. **Wichtig:** Nicht alle Pflegekassen erkennen Gartenhilfe als erstattungsfähige Leistung an. Es empfiehlt sich, vorab bei der eigenen Pflegekasse nachzufragen, ob und unter welchen Bedingungen eine Erstattung möglich ist. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeleistungen/haushaltsnahe-dienstleistungen-und-entlastungsbetrag-7036) oder direkt bei deiner Pflegekasse.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für häusliche Krankenpflege grundsätzlich nicht, da dies in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fällt. Allerdi... [mehr]
Die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegepflichtversicherung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sind in Deutschland im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.... [mehr]
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland. Sie greift, wenn eine private Pflegeperson (zum Beispiel ein Angehöriger), die normalerweise einen Pflegebedürfti... [mehr]
Ein Pflegeempfänger mit Pflegegrad 2 hat Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören: 1. **Pflegegeld**: Wenn die Pflege durch Angehörige oder Freunde erf... [mehr]
In der Regel rechnen Pflegeheime die Kosten auf Basis von ganzen Monaten ab. Es gibt jedoch auch Pflegeeinrichtungen, die eine tagesgenaue Abrechnung anbieten, insbesondere wenn der Aufenthalt nicht e... [mehr]
Einen Antrag auf Pflegegrad stellst du in der Regel bei deiner gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Du kannst den Antrag schriftlich einreichen oder oft auch online über die Website deiner Pfl... [mehr]