Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für häusliche Krankenpflege?

Antwort

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für häusliche Krankenpflege grundsätzlich nicht, da dies in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fällt. Allerdings gibt es Überschneidungen und Ausnahmen: **1. Grundsätzliches:** - Die **häusliche Krankenpflege** (z. B. Behandlungspflege wie Verbandswechsel, Injektionen) wird in der Regel von der **gesetzlichen Krankenversicherung** (§ 37 SGB V) übernommen, wenn sie ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist. - Die **Pflegeversicherung** (§ 36 SGB XI) übernimmt Leistungen der **häuslichen Pflege** (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung), wenn ein Pflegegrad vorliegt. **2. Voraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung:** - Es muss ein anerkannter **Pflegegrad (1-5)** vorliegen. - Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer (mindestens 6 Monate) bestehen. - Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen. - Die Pflege kann durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. **3. Was übernimmt die Pflegeversicherung?** - **Pflegesachleistungen:** Kostenübernahme für einen ambulanten Pflegedienst, der Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt. - **Pflegegeld:** Wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt. - **Kombinationsleistungen:** Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. **4. Wann übernimmt die Pflegeversicherung nicht?** - Wenn es sich um rein medizinische Behandlungspflege handelt (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung), ist die Krankenversicherung zuständig. - Die Pflegeversicherung zahlt nicht für Leistungen, die ausschließlich medizinisch notwendig sind. **5. Ausnahmefälle:** - Wenn die Krankenversicherung die häusliche Krankenpflege ablehnt, weil keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, kann die Pflegeversicherung einspringen, sofern ein Pflegegrad besteht und es sich um Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung handelt. **Fazit:** Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für häusliche Pflegeleistungen (Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung) bei anerkannter Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad. Für medizinische Behandlungspflege ist die Krankenversicherung zuständig. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung](https://www.bzga.de/) oder direkt bei deiner Pflegekasse.

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