Die **Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)** und die **Aktion Saubere Hände (APS)** geben klare Empfehlungen zur Kennzeichnung von Zu- und Ableitungs... [mehr]
Medizinische Produkte müssen gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung umfasst in der Regel folgende Elemente: 1. **Produktname**: Der Handelsname oder die Bezeichnung des Produkts. 2. **Herstellerinformationen**: Name und Adresse des Herstellers oder des Vertreibers. 3. **Produktbeschreibung**: Eine kurze Beschreibung des Produkts und seiner Verwendung. 4. **Verpackungsinhalt**: Informationen über die Menge oder Anzahl der enthaltenen Einheiten. 5. **Gebrauchsanweisung**: Hinweise zur Anwendung, Dosierung und eventuellen Risiken. 6. **Chargen- oder Seriennummer**: Zur Rückverfolgbarkeit des Produkts. 7. **Verfallsdatum**: Bei Produkten, die ein Haltbarkeitsdatum haben. 8. **Sicherheits- und Warnhinweise**: Informationen zu möglichen Risiken und Nebenwirkungen. 9. **CE-Kennzeichnung**: Bei Produkten, die in der EU verkauft werden, um zu zeigen, dass sie den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Die genauen Anforderungen können je nach Art des medizinischen Produkts und den jeweiligen nationalen oder internationalen Vorschriften variieren.
Die **Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)** und die **Aktion Saubere Hände (APS)** geben klare Empfehlungen zur Kennzeichnung von Zu- und Ableitungs... [mehr]
Auf Intensivstationen ist die eindeutige Kennzeichnung von Zu- und Ableitungssystemen (z. B. Infusionsleitungen, Drainagen, Katheter, Ernährungssonden) essenziell, um Verwechslungen und damit ver... [mehr]