Kann man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung telefonisch beantragen, wenn der Arzt zu weit weg ist?

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**Ja, aber nur eingeschränkt: Eine telefonische Krankschreibung ist in Deutschland nur möglich, wenn du der Praxis bereits persönlich bekannt bist und die Beschwerden keine schwere Symptomatik haben; für eine Folgebescheinigung musst du in der Regel in die Praxis.** ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arbeitsunfaehigkeit)) ## Wann es telefonisch geht Der Arzt darf eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese feststellen, wenn du dort schon einmal persönlich behandelt wurdest oder der Praxis aus einem früheren direkten Kontakt bekannt bist. Außerdem muss es sich um eine Erkrankung handeln, die ohne körperliche Untersuchung ausreichend beurteilbar ist. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arbeitsunfaehigkeit)) Die telefonische Erst-Krankschreibung ist auf **maximal 5 Kalendertage** begrenzt. Wenn du danach weiter arbeitsunfähig bist, reicht ein weiterer Anruf normalerweise nicht mehr aus. ([g-ba.de](https://www.g-ba.de/themen/veranlasste-leistungen/arbeitsunfaehigkeit/?id=222)) ## Was „Arzt zu weit weg“ praktisch bedeutet Die **weite Entfernung allein** gibt dir keinen automatischen Anspruch auf eine telefonische AU. Entscheidend ist nicht der Anfahrtsweg, sondern ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn du der Praxis nicht bekannt bist, darf sie dich telefonisch in der Regel **nicht** krankschreiben. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arbeitsunfaehigkeit)) Gerade bei langem Weg ist oft eher eine **Videosprechstunde** die bessere Lösung. Eine AU per Video ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und teils auch flexibler als nur per Telefon. ([kbv.de](https://www.kbv.de/853662)) ## Wichtiger Unterschied Viele verwechseln „telefonisch erreichbar“ mit „telefonisch krankschreibbar“. Das ist nicht dasselbe. Die Praxis kann dich zwar am Telefon beraten, aber eine AU darf sie nur ausstellen, wenn die medizinischen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arbeitsunfaehigkeit)) Wenn du gesetzlich versichert bist, ist für Lohnfortzahlung und später ggf. Krankengeld wichtig, dass die AU **lückenlos** vorliegt. Genau deshalb ist bei anhaltender Krankheit der rechtzeitige Praxis- oder Videokontakt entscheidend. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arbeitsunfaehigkeit)) ## Praktisch am sinnvollsten Ruf zuerst deine Hausarztpraxis an und frage gezielt nach **telefonischer AU oder Videosprechstunde**. Wenn die Praxis dich nicht kennt oder eine Untersuchung nötig ist, brauchst du einen Termin vor Ort; falls das kurzfristig nicht klappt, kann die Terminvermittlung über [116117 Terminservice](https://www.kbv.de/html/terminvermittlung.php) helfen. ([kbv.de](https://www.kbv.de/html/terminvermittlung.php))

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