Ja, aber nur eingeschränkt: Eine telefonische Krankschreibung ist in Deutschland nur möglich, wenn du der Praxis bereits persönlich bekannt bist und die Beschwerden keine schwere Sympto...
Sollte man als Privatpatient beim Arzt den 3,5-fachen Vergütungssatz akzeptieren?
Antwort vom**Nein – den 3,5-fachen Satz musst du als Privatpatient nicht einfach „akzeptieren“; zulässig ist er nur, wenn die einzelne Leistung medizinisch oder organisatorisch überdurchschnittlich aufwendig war und das auf der Rechnung nachvollziehbar begründet wird.** Nach GOÄ liegt der übliche Regelsteigerungssatz bei 2,3; bis 3,5 darf der Arzt nur innerhalb des Gebührenrahmens steigern, und oberhalb von 3,5 geht es nur mit einer vorherigen schriftlichen Honorarvereinbarung. ([bundesaerztekammer.de](https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/goae-ratgeber/1-anwendungsbereich/individuelle-gesundheitsleistungen-rechnung-nach-goae)) ## Entscheidend ist der Unterschied zwischen „erhöhtem Satz“ und „Sondervereinbarung“ Ein häufiger Irrtum ist: 3,5-fach sei automatisch erlaubt, nur weil die GOÄ das als Obergrenze nennt. Genau das stimmt so nicht. Der Arzt darf **nicht pauschal immer 3,5-fach** abrechnen. Innerhalb des Rahmens muss die Höhe nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen des Einzelfalls bemessen werden; bei einer Überschreitung des Schwellenwerts von 2,3 braucht es eine **verständliche Begründung**. Die Bundesärztekammer weist außerdem darauf hin, dass über 3,5 nur per **vorheriger schriftlicher Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ** abgerechnet werden darf. ([bundesaerztekammer.de](https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/goae-ratgeber/1-anwendungsbereich/individuelle-gesundheitsleistungen-rechnung-nach-goae)) ## Wann 3,5-fach eher nachvollziehbar ist Plausibel kann der Satz zum Beispiel sein bei: - ungewöhnlich zeitintensiver Beratung, - deutlich erhöhter Schwierigkeit, - komplizierten Begleitumständen im konkreten Fall. Nicht überzeugend ist es dagegen, wenn praktisch jede Position ohne erkennbare Besonderheit mit 3,5-fach angesetzt wird. Genau da werden viele Online-Erklärungen zu oberflächlich: Rechtlich kommt es **nicht auf den Status „Privatpatient“**, sondern auf den **Aufwand der konkreten Leistung** an. ([bundesaerztekammer.de](https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/goae-ratgeber/1-anwendungsbereich/individuelle-gesundheitsleistungen-rechnung-nach-goae)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Wenn auf der Rechnung 3,5-fach steht, prüfe zuerst die **Begründung je Position**. Fehlt sie, ist sie nur allgemein gehalten oder passt sie nicht zur Behandlung, solltest du die Rechnung nicht blind bezahlen, sondern eine nachvollziehbare Erläuterung verlangen. Verbraucherzentralen raten bei Unstimmigkeiten ausdrücklich dazu, die Rechnung prüfen zu lassen und Abweichungen nicht einfach hinzunehmen. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerztinnen-und-kliniken/ueberhoehte-rechnung-beim-arzt-das-koennen-sie-tun-11978)) Wichtig ist auch: Selbst wenn die Abrechnung formal möglich ist, heißt das noch nicht, dass deine PKV oder Beihilfe den Mehrbetrag vollständig erstattet. Das Risiko liegt sonst schnell bei dir. Diese praktische Folge wird in vielen Antworten unterschätzt. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerztinnen-und-kliniken/igel-10-tipps-fuer-patientinnen-11695)) ## Klare Empfehlung **Akzeptiere den 3,5-fachen Satz nur dann, wenn die Rechnung für jede betroffene Leistung eine konkrete, zum Behandlungsverlauf passende Begründung enthält.** Fehlt diese Substanz, ist Skepsis berechtigt. Noch klarer: **„Privatpatient“ allein ist kein Grund für 3,5-fach.** Der zulässige Grund ist nur ein erhöhter Aufwand im Einzelfall. ([bundesaerztekammer.de](https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/goae-ratgeber/1-anwendungsbereich/individuelle-gesundheitsleistungen-rechnung-nach-goae))