Wie sind Newsletter Opt-ins ohne Double Opt-in zu behandeln?

Antwort

Newsletter-Opt-ins, bei denen kein Double Opt-in (DOI) durchgeführt wurde, sollten aus rechtlicher Sicht nicht für den Versand von Newslettern genutzt werden. In Deutschland und der EU ist das Double Opt-in-Verfahren der empfohlene und rechtssichere Standard, um nachzuweisen, dass die Einwilligung tatsächlich vom Inhaber der E-Mail-Adresse stammt. Ohne DOI besteht ein hohes Risiko, dass die Einwilligung nicht wirksam ist und Abmahnungen oder Bußgelder drohen (z. B. nach DSGVO und UWG). Empfohlene Vorgehensweise: 1. **Nicht verwenden:** Solche Opt-ins sollten nicht für den Versand von Newslettern genutzt werden. 2. **Nachholen:** Wenn möglich, sollte ein nachträgliches Double Opt-in-Verfahren durchgeführt werden (z. B. durch eine Bestätigungs-E-Mail). 3. **Löschen:** Falls kein DOI nachgeholt werden kann, sollten die betreffenden E-Mail-Adressen gelöscht werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_12_20_auslegungshinweise_werbung.pdf) oder bei [datenschutz.org](https://www.datenschutz.org/double-opt-in/).

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