Ja, im Teilungsversteigerungsverfahren kann der Ersteher gegenüber dem weichenden Eigentümer Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn es um die Herausgabe einer Löschungsbewilligung geht. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann bestehen, wenn der Ersteher eine fällige Gegenforderung gegen den weichenden Eigentümer hat, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie steht. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Umstände und die Anwendbarkeit des Zurückbehaltungsrechts zu klären.