Sind Wohngebäude in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig?

Antwort

Ja, in Baden-Württemberg sind Wohngebäude genehmigungspflichtig. Bau eines Wohngebäudes erfordert in der Regel eine Baugenehmigung, die bei der zuständigen Baubehörde beantragt werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei bestimmten kleineren Bauvorhaben oder Änderungen, die unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei sein können. Es ist ratsam, sich vor Beginn eines Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde über die spezifischen Anforderungen und Regelungen zu informieren.

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