In Deutschland ist es grundsätzlich so, dass Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht haben. Bei einem Immobilienmaklervertrag, der zwischen einem Makler und einem Verbraucher (also einem Verkäufer) abgeschlossen wird, gilt dies ebenfalls. Das Widerrufsrecht muss im Vertrag klar und deutlich ausgewiesen werden. Der Verbraucher hat in der Regel 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen, ohne dass er dafür Gründe angeben muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn der Makler bereits mit der Dienstleistung begonnen hat und der Verbraucher dies ausdrücklich wünscht. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen zu Verträgen oder rechtlichen Aspekten an einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu wenden.