Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
Eigentum kann grundsätzlich von natürlichen Personen (Menschen) und juristischen Personen (wie Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen) besessen werden. In den meisten Rechtssystemen gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel können Minderjährige in der Regel nur eingeschränkt Eigentum erwerben und verwalten, oft unter der Aufsicht eines gesetzlichen Vertreters. Auch ausländische Personen oder Unternehmen können in einigen Ländern Beschränkungen unterliegen, was den Erwerb von Eigentum betrifft.
Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
Im römischen Recht bezeichnet „usucapio“ (Ersitzung) den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch fortdauernden Besitz über eine bestimmte Zeit hinweg, sofern bestimmte Vorausse... [mehr]
In Rumänien kann der Besitz eines Hauses, in dem man wohnt, unter bestimmten Umständen durch das sogenannte „usucapio“ (Ersitzung) erlangt werden. Das bedeutet, dass jemand, der... [mehr]