Wer kann den Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Erbauseinandersetzung stellen?

Antwort

Den Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Erbauseinandersetzung kann jeder Miterbe stellen. Voraussetzung ist, dass eine Erbengemeinschaft und eine einvernehmliche Teilung des Nachlasses nicht möglich ist. Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt.

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