Was ist Sondereigentum?

Antwort

Sondereigentum bezeichnet im deutschen Wohnungseigentumsrecht das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Teil eines Gebäudes, das im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft besteht. Es ist ein Teil des Gesamteigent, das den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört. Während das Sondereigentum dem einzelnen Eigentümer gehört und von ihm genutzt werden kann, bleibt das Gemeinschaftseigentum, wie Treppenhäuser oder das Dach, im gemeinsamen Besitz aller Eigentümer. Sondereigentum umfasst in der Regel die Innenräume der Wohnung sowie eventuell zugehörige Teile wie Keller oder Garagen.

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