Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
Sondereigentum bezeichnet im deutschen Wohnungseigentumsrecht das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Teil eines Gebäudes, das im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft besteht. Es ist ein Teil des Gesamteigent, das den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört. Während das Sondereigentum dem einzelnen Eigentümer gehört und von ihm genutzt werden kann, bleibt das Gemeinschaftseigentum, wie Treppenhäuser oder das Dach, im gemeinsamen Besitz aller Eigentümer. Sondereigentum umfasst in der Regel die Innenräume der Wohnung sowie eventuell zugehörige Teile wie Keller oder Garagen.
Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
Der Erwerb von Immobilien in Rumänien ist für EU-Bürger grundsätzlich möglich. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 dürfen EU-Bürger dort unter ähnl... [mehr]
In Rumänien kann der Besitz eines Hauses, in dem man wohnt, unter bestimmten Umständen durch das sogenannte „usucapio“ (Ersitzung) erlangt werden. Das bedeutet, dass jemand, der... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich keine generelle Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel einer Immobilie. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere im Bereich des Gebäudeenergiege... [mehr]