Kosten für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeuge, Geräte, Reinigungsmittel), die im Rahmen der Bewirtschaftung eines Mietobjekts anfallen, können grundsätzlich **nicht** direkt auf den Mi... [mehr]
Bei einem Untermietvertrag gilt als Bereicherung in der Regel der Vorteil, den der Untermieter durch die Nutzung der Wohnung oder des Raumes erhält. Dies kann sowohl die Nutzung der Wohnfläche als auch die damit verbundenen Annehmlichkeiten wie Möbel, Ausstattung und Infrastruktur umfassen. Die Bereicherung ist relevant, wenn es um die Frage geht, ob der Hauptmieter oder der Vermieter Ansprüche auf eine angemessene Miete oder auf Schadensersatz hat, insbesondere wenn der Untermieter die Wohnung über einen vereinbarten Zeitraum hinaus nutzt oder die vereinbarten Bedingungen nicht einhält. Es ist wichtig, dass im Untermietvertrag klar geregelt ist, welche Leistungen und Nutzungen dem Untermieter zustehen und welche Verpflichtungen er hat, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Kosten für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeuge, Geräte, Reinigungsmittel), die im Rahmen der Bewirtschaftung eines Mietobjekts anfallen, können grundsätzlich **nicht** direkt auf den Mi... [mehr]
Nicht umlagefähige Kosten bei einer Nebenkostenabrechnung sind Ausgaben, die der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen darf. Das bedeutet, diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen und sie d... [mehr]
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
Schwerwiegende Pflichtverletzungen als Mieter bei baulichen Veränderungen im Bad oder Garten liegen vor, wenn ohne Zustimmung des Vermieters gravierende Eingriffe vorgenommen werden, die den ursp... [mehr]