Was bedeutet Sondereigentum bei einer Wohnung?

Antwort

Sondereigentum bezeichnet im Wohnungseigentumsrecht den Teil einer Wohnung, der im Alleineigentum eines Eigentümers steht. Es umfasst in der Regel die einzelnen Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses sowie bestimmte dazugehörige Räume, wie Keller oder Garagen. Im Gegensatz dazu steht das Gemeinschaftseigentum, das von allen Eigentümern gemeinsam genutzt wird, wie Treppenhäuser, Flure oder das Dach. Sondereigentum ermöglicht es dem Eigentümer, über seine Wohnung nach eigenem Ermessen zu verfügen, während für das Gemeinschaftseigentum die Zustimmung der anderen Eigentümer erforderlich ist.

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