Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) hast du grundsätzlich das Recht, die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer zu erfahren. Dieses Recht e... [mehr]
Ja, ein Verwalter kann im Schadensfall haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat, insbesondere wenn er es versäumt hat, einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Immobilie abzuschließen. Die Haftung des Verwalters hängt jedoch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der vertraglichen Vereinbarungen und der Sorgfaltspflichten, die ihm obliegen. Es ist ratsam, im Schadensfall rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Haftung zu klären.
Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) hast du grundsätzlich das Recht, die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer zu erfahren. Dieses Recht e... [mehr]