Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]
Ja, ein Verwalter kann im Schadensfall haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat, insbesondere wenn er es versäumt hat, einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Immobilie abzuschließen. Die Haftung des Verwalters hängt jedoch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der vertraglichen Vereinbarungen und der Sorgfaltspflichten, die ihm obliegen. Es ist ratsam, im Schadensfall rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Haftung zu klären.
Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]