Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt keine feste Anzahl von einzuholenden Angeboten für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vor. Allerdings hat sich in der Praxis und Rechtspr... [mehr]
Ja, der Verwalter darf den Ehemann einer Miteigentümerin von der Eigentümerversammlung ausschließen, wenn dieser nicht ordnungsgemäß bevollmächtigt ist. In der Regel dürfen nur die Eigentümer selbst oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter an der Versammlung teilnehmen. Es ist daher wichtig, dass die Miteigentümerin ihrem Ehemann eine schriftliche Vollmacht erteilt, damit er an ihrer Stelle an der Versammlung teilnehmen kann.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt keine feste Anzahl von einzuholenden Angeboten für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vor. Allerdings hat sich in der Praxis und Rechtspr... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]
Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) hast du grundsätzlich das Recht, die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer zu erfahren. Dieses Recht e... [mehr]