Darf der Verwalter den Ehemann einer Miteigentümerin von der Eigentümerversammlung ausschließen?

Antwort

Ja, der Verwalter darf den Ehemann einer Miteigentümerin von der Eigentümerversammlung ausschließen, wenn dieser nicht ordnungsgemäß bevollmächtigt ist. In der Regel dürfen nur die Eigentümer selbst oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter an der Versammlung teilnehmen. Es ist daher wichtig, dass die Miteigentümerin ihrem Ehemann eine schriftliche Vollmacht erteilt, damit er an ihrer Stelle an der Versammlung teilnehmen kann.

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