Ist die Vermietung einer Wohnung beim Kauf durch einen Dritten eine zugesicherte Eigenschaft gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB?

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Die Vermietung einer Wohnung beim Kauf durch einen Dritten kann unter bestimmten Umständen als zugesicherte Eigenschaft im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB angesehen werden. Nach dieser Vorschrift liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor, wenn der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Sache ausdrücklich oder konkludent verspricht. Wenn im Kaufvertrag oder in der Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer klar zum Ausdruck kommt, dass die Wohnung vermietet ist und diese Vermietung als Teil des Kaufgegenstandes betrachtet wird, könnte dies als Zusicherung gewertet werden. Es ist jedoch entscheidend, wie die Vereinbarungen im konkreten Fall formuliert sind und ob der Käufer auf die Vermietung vertraut hat. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um die spezifischen Umstände und die Formulierung des Kaufvertrags zu prüfen.

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