Ob die Unterseite des Balkons als innenliegend für den Untermieter gilt, hängt von den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und der baulichen Situation ab. In der Regel wird die Unterseite eines Balkons als Teil der Wohnung betrachtet, wenn sie direkt zugänglich ist und zum Wohnraum gehört. Es ist jedoch ratsam, den Mietvertrag zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um Klarheit über die genauen Bedingungen und Verantwortlichkeiten zu erhalten.