In Sachsen – wie auch in anderen Bundesländern – ist eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsb... [mehr]
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt in Deutschland die Grundlagen des Bauens, einschließlich der Regelungen für den Außenbereich. Der Außenbereich ist in § 35 BauGB definiert und umfasst Gebiete, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und nicht als im Zusammenhang bebaut gelten. Im Außenbereich sind Bauvorhaben grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dazu gehören: 1. **Landwirtschaftliche Nutzung**: Bauvorhaben, die der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, sind in der Regel zulässig. 2. **Betriebsstätten**: Bauvorhaben, die einem Betrieb dienen, der im Außenbereich angesiedelt ist, können genehmigt werden, sofern sie die Umgebung nicht stören. 3. **Öffentliche Belange**: Bauvorhaben, die öffentliche Belange wie den Naturschutz oder die Landschaftspflege berücksichtigen, können ebenfalls genehmigt werden. 4. **Einzelne Wohngebäude**: In bestimmten Fällen können auch Einzelhäuser im Außenbereich genehmigt werden, wenn sie sich in die Umgebung einfügen und keine negativen Auswirkungen auf die Landschaft haben. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland variieren, da die Länder eigene Vorschriften erlassen können. In Sachsen gelten spezifische Vorschriften, die im Sächsischen Baugesetzbuch (SächsBauGB) festgelegt sind. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über die konkreten Anforderungen und Möglichkeiten zu informieren.
In Sachsen – wie auch in anderen Bundesländern – ist eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsb... [mehr]
Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvo... [mehr]
In Sachsen ist es grundsätzlich möglich, ein Haus auf zwei Flurstücken zu errichten, allerdings sind dabei einige wichtige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten: 1. **Bauplanun... [mehr]
Ja, im Sinne des § 34 BauGB (Baugesetzbuch) gibt es eine bodenrechtliche Prägung. Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit von Vorhaben in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Eine bode... [mehr]