Welcher Paragraph der NBauO erlaubt einen Verzicht auf den Energie Nachweis?

Antwort

In der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gibt es Regelungen zum Energie-Nachweis, die in § 9a behandelt werden. Dieser Paragraph regelt die Anforderungen an den Nachweis der Energieeffizienz von Gebäuden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die in bestimmten Fällen einen Verzicht auf den Energie-Nachweis ermöglichen. Für detaillierte Informationen und spezifische Ausnahmen solltest du die aktuelle Fassung der NBauO konsultieren oder einen Fachmann hinzuziehen.

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