Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) hast du grundsätzlich das Recht, die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer zu erfahren. Dieses Recht ergibt sich aus § 18 Abs. 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Der Verwalter ist verpflichtet, auf Verlangen eine Liste der Wohnungseigentümer mit Namen und Anschriften zur Verfügung zu stellen. Der Hintergrund ist, dass Wohnungseigentümergemeinschaften sogenannte "Personengemeinschaften" sind, in denen die Mitglieder miteinander kommunizieren und Beschlüsse fassen müssen. Daher ist die Kenntnis der anderen Eigentümer notwendig. **Wichtige Hinweise:** - Die Herausgabe der Daten darf nur an andere Eigentümer erfolgen, nicht an Dritte. - Die Daten dürfen nur für Zwecke der Verwaltung und Kommunikation innerhalb der Eigentümergemeinschaft genutzt werden. **Fazit:** Der Verwalter muss dich auf Anfrage über die Namen und Anschriften der anderen Eigentümer informieren. Falls er sich weigert, kannst du dies notfalls auch rechtlich durchsetzen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/weg/__18.html).
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]