Wie formuliere ich, dass Ferienhäuser mit separaten Einheiten Wohnungseigentum sind?

Antwort

Um klarzustellen, dass es sich bei den Ferienhäusern mit separaten Einheiten um Wohnungseigentum handelt, kannst du folgende Formulierung verwenden: „Bei den Ferienhäusern mit separaten Einheiten handelt es sich um Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Jede Einheit ist als rechtlich selbstständiges Sondereigentum mit zugehörigem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum begründet.“ Alternativ, etwas kürzer: „Die separaten Einheiten der Ferienhäuser sind als Wohnungseigentum gemäß WEG begründet.“ Diese Formulierungen machen deutlich, dass jede Einheit rechtlich eigenständig ist und dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegt.

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