Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) hast du grundsätzlich das Recht, die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer zu erfahren. Dieses Recht e... [mehr]
Um klarzustellen, dass es sich bei den Ferienhäusern mit separaten Einheiten um Wohnungseigentum handelt, kannst du folgende Formulierung verwenden: „Bei den Ferienhäusern mit separaten Einheiten handelt es sich um Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Jede Einheit ist als rechtlich selbstständiges Sondereigentum mit zugehörigem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum begründet.“ Alternativ, etwas kürzer: „Die separaten Einheiten der Ferienhäuser sind als Wohnungseigentum gemäß WEG begründet.“ Diese Formulierungen machen deutlich, dass jede Einheit rechtlich eigenständig ist und dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegt.
Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) hast du grundsätzlich das Recht, die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer zu erfahren. Dieses Recht e... [mehr]